Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Einlagerungen bei Lager Holzer GbR
§ 1 Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Einlagerung von Gegenständen zwischen dem Lagerhalter („Anbieter") und dem Einlagerer („Kunde").
-
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand
-
Der Anbieter stellt dem Kunden Lagerflächen zur Einlagerung von beweglichen Sachen zur Verfügung.
-
Die Nutzung der Lagerfläche erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken.
-
Der Anbieter übernimmt keine Bewachungspflichten, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Zulässige Lagergüter
-
Eingelagert werden dürfen ausschließlich gesetzlich zulässige Gegenstände.
-
Von der Einlagerung ausgeschlossen sind insbesondere:
-
Gefahrstoffe,
-
explosive, leicht entzündliche oder radioaktive Stoffe,
-
Waffen und Munition,
-
verderbliche Waren,
-
lebende Tiere,
-
Gegenstände, deren Besitz oder Lagerung gesetzlich verboten ist.
3. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch unzulässig eingelagerte Gegenstände entstehen.
§ 4 Einlagerung und Zugang
-
Die Einlagerung erfolgt durch den Kunden auf eigene Verantwortung.
-
Der Kunde hat die Lagergüter sachgerecht zu verpacken und gegen Beschädigungen zu sichern.
-
Der Zugang zu den Lagerräumen richtet sich nach den jeweils geltenden Öffnungs- oder Zugangszeiten.
§ 5 Lagerentgelt und Zahlungsbedingungen
-
Das vereinbarte Lagerentgelt ist monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
-
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
-
Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug den Zugang zur Lagerfläche bis zur Begleichung der offenen Forderungen einschränken oder verbieten, soweit gesetzlich zulässig.
-
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Miete jährlich anzupassen. Änderungen werden dem Mieter mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
-
Bei Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten wird das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Wird zur Fristsetzung der Zahlung oder Räumung nicht nachgekommen, bzw. werden Gegenstände zum Kündigungstermin zurückgelassen, räumt der Vermieter die Lagereinheit und entsorgt oder verwertet das zurückgelassene Lagergut kostenpflichtig.
§ 6 Haftung
-
Die Einlagerung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden.
-
Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
-
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
-
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 7 Versicherung
-
Der Kunde ist für eine ausreichende Versicherung der eingelagerten Gegenstände selbst verantwortlich.
-
Eine Versicherung durch den Anbieter besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 8 Pfandrecht
-
Dem Anbieter steht wegen sämtlicher Forderungen aus dem Lagervertrag ein gesetzliches Pfandrecht an den eingelagerten Gegenständen zu, soweit gesetzlich zulässig.
-
Der Anbieter kann das Pfandrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verwerten.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
-
Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen.
-
Soweit keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
-
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Räumung nach Vertragsende
-
Nach Vertragsende hat der Kunde sämtliche eingelagerten Gegenstände unverzüglich abzuholen.
-
Verbleiben Gegenstände nach Vertragsende im Lager, kann der Anbieter nach angemessener Fristsetzung die Gegenstände auf Kosten des Kunden entfernen, verwerten oder entsorgen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Datenschutz
-
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 12 Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransport (ALB).
-
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
-
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
